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   OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5446
OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,5446)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,5446)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,5446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Folgen der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Beschwerdegericht; Nachholung des rechtlichen Gehörs im Rechtsbeschwerdeverfahren; Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 7 Abs. 1 InsO
    Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Heilungsmöglichkeiten bei fehlender Beteiligung des Beschwerdegegners in der Vorinstanz; Kostenentscheidungen als typische Begleiterscheinung bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Heilungsmöglichkeiten bei fehlender Beteiligung des Beschwerdegegners in der Vorinstanz; Kostenentscheidungen als typische Begleiterscheinung bei ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Folgen unterbliebenen rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 7 Abs. 1
    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs in der Beschwerdeinstanz; keine Nachholung des unterbliebenen rechtlichen Gehörs im Rechtsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 550
  • NZI 2002, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00

    Beschwerdefähigkeit der Postsperre

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem früheren Beschluss vom 06.11.2000 (2 W 109/00, NZI 2001, 147 = Nds.…

    2001, 87 = OLG-Report 2001, 84), in dem er in Übereinstimmung mit dem OLG Zweibrücken (ZInsO 2000, 677) entschieden hat, dass Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör primär durch Gegenvorstellung gegenüber dem Beschwerdegericht geltend zu machen sind.

  • OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00

    Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags nach Erlass des

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Senat weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass eine Rücknahme des Insolvenzantrags durch den Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 13 Abs. 2 InsO nicht mehr in Betracht kommt (dazu Senat, Beschl. v. 2.3.2000 - 2 W 15/00, ZIP 2000, 673; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 13 Rz. 19), sodass es auf die Frage, ob der Schuldner dem Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - aber vor Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses - eine Sicherung angeboten hat, das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers bezüglich des Insolvenzantrages in Frage stellen könnte, nicht ankommt.
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie das Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung durch das Beschwerdegericht, das auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, weil das Beschwerdegericht nicht dazu befugt ist, sich selbst einen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (dazu BayObLG, ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.; Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rn. 79).
  • OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Annahme eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie das Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung durch das Beschwerdegericht, das auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, weil das Beschwerdegericht nicht dazu befugt ist, sich selbst einen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (dazu BayObLG, ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.; Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rn. 79).
  • BayObLG, 24.05.2000 - 4Z BR 11/00

    Aufhebung einer Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
    Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie das Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung durch das Beschwerdegericht, das auch zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, weil das Beschwerdegericht nicht dazu befugt ist, sich selbst einen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (dazu BayObLG, ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 155; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.; Hess, InsO, 2. Aufl., § 7 Rn. 79).
  • OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 114/01

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Eröffnungsbeschluss; Insolvenzgrund;

    Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners, mit der dieser sich aus tatsächlichen Gründen gegen die Bestätigung des Eröffnungsbeschlusses des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg vom 22. Februar 2001 wendet (siehe zum Sachverhalt auch bereits den zu diesem Insolvenzverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 18. Juni 2001 zu dem Aktenzeichen 2 W 63/01 ) ist nicht zuzulassen.
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 2 W 11/02

    Anwendung der Übergangsvorschrift des § 26 EGZPO auf die Rechtsmittel der InsO

    Diese Verfahrensfehler sind in ihrer Bedeutung vergleichbar dem Fehlen einer subsumtionsfähigen Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung des Beschwerdegerichts, das nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung zwingend zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss (Vgl. OLG Celle, NZI 2001, 550, 551; BayObLG, NZI 2000, 434; Senat, NZI 2001, 133 und 308, 310; 2000, 480 ff - alle m. w. N.).
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